Hauptmenü
Mitglied werden
Mitgliedsbeitrag
Auszug aus der Satzung
§ 7 Pflichten des Mitglieds
(2) Jedes Mitglied hat den jährlichen Mitgliedsbeitrag, sowie außerordentliche Umlagen zu leisten. Die Höhe des Beitrages und eventueller Umlagen werden auf Vorschlag der Vorstandschaft und durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im ersten Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten. Tritt eine Person dem Verein bei, so ist der vollständige Jahresbeitrag sofort fällig.
Aktueller Jahresbeitrag 2009:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Euro/Jahr
Erwachsene: 15 Euro/Jahr
Kündigungsmodalitäten
Auszug aus der Satzung
§ 8 Ende der Mitgliedschaft
(2) Der Austritt ist gegenüber der Vorstandschaft schriftlich zu erklären. Rückständige Beiträge sind sofort zu entrichten.
Anzahl der Mitglieder
Die Mitgliedszahl des Heimat- und Trachtenvereins Raisting-Sölb e. V. betrug zum 31. Dezember 2009:
Mitglieder über 18 Jahre: 279
Mitglieder bis 18 Jahre: 60
Sitz des Vereins
Der Sitz des Vereins ist Raisting.