Festbestimmungen

  1. Die Vereine werden gebeten, sich bei Ankunft im Festbüro zu melden, um die Festzeichen und die Zugnummer in Empfang zu nehmen.

 

  1. Der Preis für ein Festzeichen beträgt 3 €. Die angemeldeten Festzeichen sind abzunehmen. Musikkapellen und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind festzeichenfrei.

 

  1. Bringt ein teilnehmender Verein eine(n) oder mehrere Musikkapellen / Trommlerzug / Spielmannszug mit, gibt es für diesen Verein insgesamt eine Entschädigung von 150 €. Die Entschädigung wird direkt an die Musik überwiesen.
  2. Sollte der Festzug ausfallen (z.B. wegen schlechter Witterung), besteht kein Anspruch auf Vergütung.

 

  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt.

 

  1. Der Festplatz befindet sich im Ortskern von Raisting (Kirchenweg 12, 82399 Raisting, beim Maibaum).

 

  1. Den Anweisungen der Festleitung und Ordner ist unbedingt Folge zu leisten.

 

  1. Der Vorstand bzw. ein Verantwortlicher der Trachtengruppe hat auf das saubere und ordentliche Auftreten seiner Gruppe zu achten. Um angemessenes Verhalten, insbesondere während des Kirchgangs und des Festzuges, wird gebeten.

 

  1. Jede historische Trachtengruppe hat ihr Taferl mitzubringen. (Taferlbua /-madl tragen Tracht.)

 

  1. Festwägen sind nach Absprache mit dem Veranstalter zugelassen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind allein die Vereine, nicht der Veranstalter verantwortlich.

 

  1. Für Unfälle, Diebstähle und Schäden jeder Art – auch gegenüber Privatpersonen – übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

  1.  Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

 

  1.  Mit der Anmeldung erkennen die Vereine diese Festbestimmungen an.

 

  1.  Auf dem Fest werden Fotos und Videoaufnahmen gemacht, die im Internet für die
     weitere Pressearbeit zum Zwecke der Werbung für die Trachtensache
     veröffentlicht werden.

 

 

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© Heimat- und Trachtenverein Raisting-Sölb e. V.